Fragen und Antworten


Wer kann sich zu diesem Studiengang bewerben?

Grundsätzliche alle Hochschulabsolventen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium Medizin, Psychologie, Pharmazie bzw. anderer gesundheitswissenschaftlicher Fächer. Auch als Bachelorabsolvent /-in können Sie einen Antrag auf Immatrikulation stellen, wenn Sie aus Ihrem Studium einen Mindestumfang von 240 ECTS-Punkten (Informationen zu ECTS: http://www.hrk.de/de/service_fuer_hochschulmitglieder/154.php) nachweisen können.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten?

a) der Nachweis eines abgeschlossenen deutschen Medizin-, Pharmazie- oder Psychologiestudiums oder eines Studiums eines gesundheitswissenschaftlichen Faches oder gleichwertiger ausländischer Studienabschlüsse mit einem Mindestumfang von 240 ECTS-Punkten (Informationen zu ECTS: http://www.hrk.de/de/service_fuer_hochschulmitglieder/154.php) sowie der Nachweis einer in der Regel mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Prüfungsausschuss.

b) die Approbation zum Arzt, Apotheker oder zum Psychotherapeuten. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Prüfungsausschuss.

c) Eine hohe Motivation zum Studium.

d) Kenntnisse der englischen Sprache.

e) Von Studierenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird die aktive Beherrschung der deutschen Sprache erwartet.

Anerkennungen von Vorleistungen für Pflicht- und Wahlpflichtmodule

Wenn Sie sich bei uns für einen Studienplatz bewerben, können Sie bereits erbrachte Leistungen in den bei uns angebotenen Bereichen anrechnen lassen. Maximal bis zu 30 ECTS-Punkten können angerechnet werden. Leistungen aus dem Erststudium werden nicht anerkannt. Von den Ärztekammern anerkannte Weiterbildungen im Bereich der komplementären Medizin und Heilkunde können als Studienleistung anerkannt werden, wenn sie einen ECTS-Nachweis über die aufgewendete Arbeitsleistung bescheinigen, bzw. eine Umrechnung möglich ist. Über die Anrechnungsfähigkeit von Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Bitte reichen Sie dafür Kopien der von Ihnen erworbenen Nachweise ein.

Kann man ein Masterstudium nebenberuflich wirklich absolvieren?

Wir gehen davon aus, dass Sie das Studium nebenberuflich absolvieren wollen und haben uns auf Ihre Bedingungen eingestellt, indem Präsenzzeiten an der Universität relativ kurz gehalten werden und mit sog. E-Learning-Phasen (Erklärung zu E-Learning: http://www.elearning-psychologie.de) ergänzt werden.

Für den kulturwissenschaftlichen Teil gilt: Der Pflichtbereich „Kulturwissenschaften“ umfasst pro Semester vier Präsenztage , der Wahlpflichtbereich ca. 1,5 Tage.

Für den Teil Biologische Medizin gilt: Der Pflichtbereich „Biologische Medizin“ nimmt pro Semester fünf Tage in Anspruch, ein Wahlpflichtbereich ca. vier Tage pro Semester. Somit fallen vom ersten bis zum dritten Semester – je nach Wahlplichtbereich – insgesamt minimal zwölf Tage Präsenzpflicht pro Semester an.

Das vierte Semester ist in der Regel für die Masterarbeit vorgesehen und umfasst keine längeren Präsenzzeiten mehr. Durch Anerkennung von Vorleistungen lässt sich die Präsenzpflicht weiter reduzieren.

Wo finden die Pflichtveranstaltungen statt?

Die Pflichtbereiche Kulturwissenschaften: Derzeit finden alle Veranstaltungen an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) statt.

Für den Pflichtbereich Biologische Medizin: Derzeit finden fast alle Veranstaltungen außerhalb der Europa-Universität Viadrina in Berlin, Baden-Baden und auf Kos (Griechenland) statt.

Muss man an allen Präsenz-Veranstaltungen teilnehmen?

Fehlzeiten von bis zu 20 % werden toleriert. Für darüber hinausgehende Fehlzeiten können wir folgende Lösungen anbieten: Sie nehmen an der entsprechenden Blockveranstaltung ein Jahr später teil. Sie verständigen sich mit dem für die jeweilige Veranstaltung zuständigen Lehrbeauftragten darüber, ob und ggf. unter welchen Bedingungen Sie dennoch die Voraussetzung für die Erteilung eines Leistungsnachweises erwerben können.

Was passiert, wenn man es in der vorgesehenen Regelstudienzeit von vier Semestern nicht schafft, ausreichend ECTS-Punkte zu erwerben?

Die Regelstudienzeit beträgt laut Studien- und Prüfungsordnung vier Semester, kann aber ggf. um ein oder zwei Semester verlängert werden. Nach der Immatrikulationsordnung (http://www.euv-frankfurt-o.de/de/struktur/verwaltung/dezernat_1/bekanntmachungen/99-2/99-2-3.html) besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung bei Vorliegen wichtiger Gründe (Krankheit, Forschungsvorhaben, Abwesenheit etc.). Für Urlaubssemester fallen keine Studiengebühren an, sondern nur der sog. Semesterbeitrag (z.Z. in Höhe von 116,34 Euro). Für jedes zusätzliche Semester (d.h. über vier Semester) fällt neben dem Semesterbeitrag eine Verlängerungsgebühr an, deren Höhe aber noch nicht von der Hochschulverwaltung festgesetzt worden ist. Für das erste Semester kann grundsätzlich kein Urlaub beantragt werden.

Kann man neben dem Masterstudiengang bereits eine Promotion anstreben?

Das ist möglich. Mit dem akademischen Grad eines Masters of Art haben Sie die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion zum Doktor/Doktorin der Philosophie erfüllt. Für die Zulassung ist darüber hinaus eine Betreuungszusage durch einen Professor der Europa-Universität Viadrina Voraussetzung. Einzelheiten regelt die Promotionsordnung der kulturwissenschaftlichen Fakultät (http://www. euv-frankfurt-o.de/de/struktur/verwaltung/dezernat_1/bekanntmachungen/kuwi/PromO_KuWi_neu.pdf).

Weitere Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage: http://www.kmkh.de

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Ich besitze zwei Fehler, deren ich mir mit Freuden bewusst bin, nämlich den, auch die alten Ärzte für wackere Beobachter zu halten, und den vielleicht noch größeren, an empirische Therapie zu glauben. Für mich beginnt die Medizin nicht von heute.

(Rudolf Virchow)



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